Schulpflegschaft

Schulmitwirkung – Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte in die Schule gehen

Die Schulgemeinschaft unserer Wolfhelmschule baut darauf, dass sich Lehrkräfte, Schüler:innen als auch Eltern und Erziehungsberechtigte konstruktiv-kritisch mit ihren Vorstellungen, Ideen und Wünschen in das Schulleben einbringen und zum Gelingen mitwirken.

Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein eines guten Schulklimas und entspricht der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, denn hier heißt es: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren.

 

Hierzu stehen Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, viele Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung zur Verfügung:

  • Klassenpflegschaft 
  • Ordnungsmaßnahmenkonferenzen
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

 


Informationsbroschüre für Eltern

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.

 


Mitwirkung im Schulgesetz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. (Die Paragraphen 62 - 64 klären über die Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung auf, die Paragraphen 65 - 75 geben Auskunft über die Mitwirkung in der Schule und die Paragraphen 76 - 77 beschreiben die Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium.)

 

Bitte nehmen Sie zahlreich und regelmäßig Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten bei der demokratischen Gestaltung der Arbeit an Ihrer Wolfhelmschule wahr. Wir brauchen Sie und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!