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Schulmail des MSB vom 09.09.2021

13. 09. 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

letzte Woche Donnerstag (09.09.2021) erreichte uns die neueste Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB), welche über die neuen Quarantäneregelungen informiert (siehe Downloadbereich unten).

 

Folgende Informationen sind für uns von besonderer Bedeutung:

  • Ab sofort wird die Quarantäne grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt. Die Quarantäne von Sitznachbar:innen erfolgt nur noch in wenigen Ausnahmefällen.
    Voraussetzung für diese Regelung ist konsequentes Lüften, konsequentes Masketragen im Schulgebäude sowie regelmäßiges Testen.
    Für diese Rahmenbedingungen werden wir weiterhin als Schule sorgen.
  • Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, fällt die Dokumentationspflicht von Sitzplänen weg.
  • Ab Montag, 20.09.2021, werden wir unsere Schüler:innen dreimal pro Woche testen, nämlich montags, mittwochs und freitags. Die Testungen erfolgen weiterhin in der ersten Unterrichtsstunde im Klassen- bzw. Kursverband. Unsere Schüler:innen erhalten keine Testbescheinigung, hier genügt der Schülerausweis als Testnachweis. Nach wie vor gilt: Vollständig geimpfte Schüler:innen können sich gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Klassen- bzw. Stufenleitung von der Testpflicht befreien.
  • Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne für Kontaktpersonen angeordnet worden sein, können sich diese frühestens am fünften Tag durch einen negativen PCR-Test „freitesten“. Die Tests werden durch den Gesundheitsfond des Bundes finanziert (§ 14 Test-Verordnung Bund). Diese Regelung gilt ab sofort, also auch für diejenigen, die sich zur Zeit in Quarantäne befinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Jerome Biehle, LGeD/Schulleiter