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Schülervertretung

Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schüler:innen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler:innen zu fördern.

 

Doch was heißt es an unserer Schule? Unsere Arbeit ist mit viel Spaß aber auch mit viel Verantwortung verbunden. Durch Erfolgreiche Projekte wie „Schüler unterrichten Schüler“ oder „Gemeinsam anders“ konnten wir sehr viel Begeisterung und Ansehen für unsere SV erlangen. Wir zeichnen uns zusätzlich dadurch aus, dass wir immer für jede:n Schüler:in da sind und immer ein Ansprechpartner in jeglichen Belangen sind. Egal ob Groß oder Klein, Junge oder Mädchen, jeder ist bei uns Herzlichst Willkommen und wird von uns gehört.

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